Grundsätzliches
Die Leistungen des Vereins NaturGartenStadt gelten für die Dauer des Projektes NaturGartenStadt, längstens aber für 5 Jahre.
Der Verein NaturGartenStadt ist verantwortlich für die vertraglichen Regelungen mit Dritten, insbesondere mit Stadtgrün Winterthur, zur Sicherstellung, dass die gesponserten Objekte mindestens für die Projektdauer Bestand haben.