Sponsoring

Grundsätzliches

Die Leistungen des Vereins NaturGartenStadt gelten für die Dauer des Projektes NaturGartenStadt, längstens aber für 5 Jahre.

Der Verein NaturGartenStadt ist verantwortlich für die vertraglichen Regelungen mit Dritten, insbesondere mit Stadtgrün Winterthur, zur Sicherstellung, dass die gesponserten Objekte mindestens für die Projektdauer Bestand haben.

Partner des Vereins NaturGartenStadt Winterthur

Leistungen des Partners

Finanzierung der Umgestaltung einer Anlage gemäss Konzept und Vorgaben von Stadtgrün Winterthur im Umfang von mindestens CHF 30‘000.-

oder

Umgestaltung einer Anlage durch eine Gartenbauunternehmung in Eigenregie gemäss Konzept und Vorgaben von Stadtgrün Winterthur im Gegenwert von mindestens CHF 30‘000.-

Gegenleistungen des Vereins NaturGartenStadt

  1. Nennung auf allen Informationsmitteln des Projekts mit Logo als Partner des Projekts NaturGartenStadt Winterthur.
  2. Nennung auf der Unterstützungs-/ Informationstafel in der Anlage mit Logo als Partner des Projekts NaturGartenStadt Winterthur.
  3. Nennung auf der Seite naturgartenstadt.ch und stadtgruen.winterthur.ch als Partner des Vereins NaturGartenStadt Winterthur mit Link auf die eigene Website.
  4. Präsenz am Anlass zur Einweihung der Anlage mit Einladung an die Medien.

Objektsponsor Hochbeete NaturGartenStadt Winterthur

Leistungen des Objektsponsors

Alleinsponsor: Finanzierung eines Hochbeetes im Umfang von CHF 6‘000.-

oder

Tandemsponsor: Finanzierung eines Hochbeetes durch zwei Sponsoren gemeinsam um Umfang von CHF 7‘500.-

Gegenleistungen des Vereins NaturGartenStadt

  1. Nennung auf den Informationsmitteln zur Anlage ohne Logo als Objektsponsor.
  2. Nennung auf der am Hochbeet angebrachten Tafel als Objektsponsor.
  3. Nennung auf der Seite naturgartenstadt.ch als Objektsponsor in der jeweiligen Anlage.